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1. Länderkunde von Deutschland (Wiederholungskurs), Verkehrskunde, Mathematische Erdkunde und Kartenkunde - S. 49

1912 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
Die deutschen Landschaften und Stämme. 49 und Liedern" deuten auf fränkische, zum Teil auch auf slavische Einflüsse hin. Als die Slavenländer ö. der Elbe unterworfen wurden, drangen thüringische Kolonisten in so großen Mengen in die Mark Meißen (das heutige Königreich Sachsen) und Schle- sien, daß deren Bevölkerung als eine Abzweigung des thüringischen Stammes be- trachtet werden kann. An der Germanisierung Schlesiens nahmen überdies noch hessische und mainfränkische Einwanderer teil. Seit Jahrhunderten gelten die sächsischen Länder als Sitz ausge- zeichneter Schulbildung von der Volksschule bis zur Hochschule hinauf, und groß ist die Zahl der Künstler, Dichter und Denker, die diesem Land entsprossen sind, so die Meister der Erzählkunst, Gustav Freitag und Ctto Ludwig, die genialen Dar- steller des Tier- und Pflanzenlebens, Brehm und Roßmäßler, der Schöpfer volkstüm- licher geistlicher Lieder, Paul Gerhard; serner Rudolf Baumbach, dessen Liederdichtun- gen das schalkhafte Wesen und den anmutigen Charakter seines Heimatlands so trefflich wiederspiegeln, und Ludwig Richter, dessen Meisterhand die ganze Innigkeit trauten deutschen Familienglücks darzustellen verstanden hat. Den liederreichen Gauen Mittel- deutschlands gehören die großen Tonkünstler Sebastian Bach, Georg Friedrich Hän- del, Robert Schumann und Richard Wagner an. Hier stand auch die Wiege Luthers, Lessings, Leibniz' und Fichtes. Die Staaten der Mitteldeutschen Gebirgsschwelle. Die natürliche Vielge- staltigkeit Mitteldeutschlands findet auch in staatlicher Beziehung ihren Aus- druck; namentlich das Weserbergland und Thüringen sind wie im Mittelalter so auch heute noch in eine große Zahl von Kleinstaaten aufgelöst. An der Mitteldeutschen Gebirgsschwelle haben folgende Staaten Anteil: das Königreich Preußen mit größeren oder kleineren Teilen der Provinzen Rheinland, Westfalen, Hessen-Nassau, Hannover, Sachsen und Schlesien, ferner das Großherzogtum Hessen mit der

2. Europa (Oberstufe), Mathematische Erdkunde, Verkehrs- und Handelswege - S. 141

1896 - Breslau : Hirt
Norddeutschland. 141 B. Norddeutschland. Die 5 süddeutschen Staaten find an Größe und Einwohnerzahl und daher an Macht nicht bedeutend voneinander verschieden (S. 153). Der ge- birgige Teil Norddeutschlands zeigt — entsprechend seinem Wechsel von Ebenen, Bergen und Thälern — in den vielen kleinen Staaten das Bild der größten Zerrissenheit. Das einförmige norddeutsche Tiefland ist zur Bildung eines Großstaates geeignet, der in Preußen erstand, das vermöge seines be- deutenden Übergewichts über die anderen Staaten die Führerschaft derselben übernahm und dadurch die Einigung Deutschlands herbeiführte. — Das ost- elbische Tiefland zwischen Elbe und Weichsel wurde während der Völker- Wanderung von Slawen besetzt, die erst im 13. Jahrh. den siegreichen Deutschen für immer das Feld räumten. In dem Tieflande w. von der Elbe wohnen seit Menschengedenken deutsche Volksstämme (f. S. 133). Dieser Teil N.- Deutschlands bestand im 10. Jahrh. aus deu Stammesherzogtümern Sachsen und Lothringen. S.ö. von Sachsen reichte bis zur Elbe die Thüringer Mark, deren ö. Teil eine Zeit lang die im Wendenlande gegründete Mark Meißen bildete, aus der das Königreich Sachsen" hervorgegangen ist. Diese kam im 11. Jahrh. an die Grasen von Wettin, welche die Land- grasschaft Thüringen und das Herzogtum Sachsen-Wittenberg mit der Kur- würde erwarben. 1485 teilten die Brüder Ernst und Albert ihren Besitz und gründeten so die ernestinische Linie, die mit der Kurwürde Sachsen- Wittenberg und S.-Thüringen erhielt, und die albertinische Linie, die Meißen mit N.-Thüringen bekam. Infolge des unglücklichen Ausganges der Schlacht bei Mühlberg ging die Kurwürde mit Sachsen - Wittenberg an Ulberts Enkel Moritz über, dessen Nachkommen 1806 durch das Bündnis mit Napoleon die Königswürde erhielten. Die ernestinischen Fürsten heißen seit dem Übergange der Kurwürde auf die albertinische Linie Herzöge von Sachsen. Wiederholte Teilungen ihrer Länder führten zur Zersplitterung ihres Gebietes in die 3 sächsischen Herzogtümer und das Großherzogtum Sachsen-Weimar. An- deren Geschlechtern entstammen die Fürsten von Renß und von Schwarz- bürg. — 1181 zerschlug Friedrich Barbarossa das alte Stammesherzogtum Sachsen, das sich nun in viele Einzellandschaften auflöste. Die bedeutendste von diesen war das welfische Herzogtum Brauufchweig-Lüueburg, aus dem das 1866 an Preußeu gefallene Königreich Hannover und das Herzogtum Brauu- schweig, das einstige Erbe Heinrichs des Löwen, hervorging. Obwohl sich dieser das ö. von der Elbe gelegene Küstenland an der Ostsee unterwarf, so überließ er doch das alte Obotriteulaud dem zum Christentum übergetretenen Wendenfürsten, der deutscher Reichsfürst und Stammvater der beiden noch jetzt regierenden großherzoglichen Häuser von Mecklenbnrg-Schwerin und Strelitz wurde. An der Nordsee entstand die Grafschaft Oldenburg, die sich allmäh- lieh zum gleichnamigen Herzogtum erweiterte, dem im Wiener Kongreß der groß- herzogliche Titel zuerkannt wurde. Auch die mit dem Fürstentum Waldeck auf demselben Meridian gelegenen lippeschen Fürstentümer bildeten ehemals Teile des Sachsenlandes. Die 3 Städte-Repnbliken des Deutschen Reiches: Ham- bnrg, Bremen und Lübeck begründeten ihre staatliche Selbständigkeit zu der Zeit, da der Hansabund den nordeuropäischen Handel beherrschte. — An der Elbe entstand während des Mittelalters die askanische Mark, die zum Herzog- tum Anhalt heranwuchs, dessen Fürstenhaus noch heute dem ruhmreichen Ge- schlecht der Askanier angehört. Eine Linie dieses Hanfes kam auf deu branden- burgischen Thron, als Albrecht der Bär 1134 mit der Nordmark, der heutigen

3. Deutsche Kulturgeographie - S. 150

1912 - Halle an d. Saale : Schroedel
150 Iv. Die geistigen Grundlagen der deutschen Kultur. mehr auf als Schlesien, Schleswig-Holstein, Pommern, Posen, Ost- und Westpreußen zusammen. Wenn rvir nach der geographischen Verbreitung der orts- üblichen Tage löhne schauen, so unterscheiden rvir drei nord- südliche Zonen: die ärmere und bedürfnislosere Ostzone (West- und Ostpreußen, Posen und Schlesien) mit rund 2 M. Tageslohn für den erwachsenen männlichen Arbeiter, die wohl- habende Mittelzone (Pommern, Brandenburg, Provinz und Königreich Sachsen, Thüringen, Bayern mit der Pfalz, Groß- Herzogtum Hessen und Westfalen) mit rund 3 M. und die reichere Westzone (Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Hessen-Nassau, Rheinland, Elsaß-Lothringen, Baden und Württemberg) mit 3 und über 3 M. ortsüblichem Tagelohn. Die Großstädte des Westens, vorzugsweise die Seestädte und Berlin zahlen 4 M. und mehr. Ein Aufsteigen des Wohlstandes ist fast überall zu beobachten. Das beruht auf vielerlei Gründen, besonders in der Vervoll- kommnung der Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden, in der Arbeits- teilung und in der gesteigerten Konsumtionskraft des deutschen Volkes. 28. Die Erziehung des deutschen Volkes. Die geistigen und materiellen Güter sind das Ergebnis der Erziehung eines Volkes. Dadurch, daß Deutschland eine Welt- macht geworden und in dem großen wirtschaftlichen Wettkampf der Weltvölker auf dem Weltmarkt, der die Volkskräfte mannig- faltig bewegt und aufs äußerste anspannt, eingetreten ist, sind die geistigen Anforderungen außerordentlich gesteigert worden. Nur eine gediegene und vielseitige Erziehung und Bildung kann unser Volk in diesem Kampf dauernd stark erhalten. Für die Erziehung unsers Volkes dürfen wir selbst die größten Opfer nicht scheuen, denn in unserer Jugend liegt die Zukunft unsers Vaterlandes, und nur die beste Erziehung schafft das Volk, das in der Weltwirtschaft und Weltkultur geistig, politisch und wirtschaftlich tonangebend ist. Deutschland wird nur solange Weltmacht sein als es Kulturmacht ist. Volksbildung ist Volkskraft. Noch sind wir in der Volks- bildung von keinem Volke überflügelt worden. Mögen fremde Nationen auch über die „Potsdamer Wachtparade" und den „deutschen Schulmeister" spotten, wir wissen, beide im Bunde haben das heutige Deutsche Reich geschaffen. Was neidet man uns mehr, unsere Armee oder unsere Schule. Beides sind die Geburtsstätten deutscher Männer. Die Erziehungsmächte des deutschen Volkes sind Familie (S. 126), Schule, außerschulmäßige Einrichtungen und Kirche. Der regelmäßige Schulbesuch wurde von den deutschen Staaten

4. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 537

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
Italien. 537 Piusvui. (chendenov.1830),und Gregor Xvi., früher Cardi- nal Maurus Capellen, ward sein Nachfolger. Die Besetzung der Stadt Ancona durch französische Truppen hat ihn gewaltsam in die Handel dieser Welt verflochten, wobei sich die langst be- i83 kannte Untauglichkeit der päpstlichen Krieger aufs neue bestätigte. Noch ist er beschäftigt, gegen diese Besitznahme zu prorestiren und Noten zu erlassen; die Entwickelung dieses rathsclhaften Unterneh- mens ist der Zukunft noch Vorbehalten. Unverändert bestehen die übrigen Staaten Italiens noch in derselben Form und Weise, wie der Wiener Congreß sie bestimmte, außer daß der Tod einige der damaligen Regenten abberufen hat. In dem Großherzogthum Toscana folgte Leopold Ii., geboren 1797, seinem Vater Ferdinand, 1624, welcher 1814 dieses sein Erbreich zurück erhielt und dafür das ihm zugetheilte Groß- herzogthum Würzburg an Baicrn überließ; er erhielt noch den Stato degli Presidii, die Souverainetat über das Fürsterthum Piombino und über die Insel Elba. L u cca, durch den Wiener Congreß der verwitweten Königinvon Etrurien, M a r i a Lu i se, einer Tochter des Königs Karls I V. von Spanien, als ein Herzogthum mit völliger Souverainetat überlassen, wird seit ihrem Tode l 824 von ihrem Sohne Karl Ludwig, geboren 1799, beherrscht. Modena kam nach der Auflösung des Königreichs Italien 1814 an den Herzog Franz Iv. zurück, welcher nach dem Ableben seiner Mutter 1629 auch das Herzogthum Massa und das Fürstenthum Carrara erbte. Die Herzogthümer Parma, Piacenza und Guastalla gehören der verwitweten Kaiserin von Frankreich, Napoleons zwei- ter Gemalin, M a r ia Luise, für ihre Lebensdauer; nach ihrem Tode folgen die Nachkommen der Königin von Etrurien, also der Herzog von Lucca, im Besitze, Lucca aber soll alsdann mit Tos- cana vereinigt werden. Sardinien, zu welchem der Wiener Congreß Genua schlug, wird jetzt von Karl Albert, Prinz von Carignatr, geboren 1796, beherrscht, welcher dem Könige Karl Felix Joseph auf dem Throne folgte 1831. Unter dem Namen eines lombardisch-venetianischen Königreichs machen endlich Mailand und Venedig seit den Ereignissen von 1814 einen Theil der östreichischen Monarchie aus. tz. 96. Außereuropäische Staaten. In starrer Unbeweglichkeit oder einem todtenahnlichen Ei- nerlei liegen die Staaten von Africa und Asien, wo keine Europäer herrschen; sie also bieten der Geschichte keinen der Aufbewahrung würdigen Stoff. M ehe met Ali, der Vicekönig von Aegyp- ten, sonst schon bekannt durch einigen Anflug europäischer Bil- dung, versucht in der neuesten Zeit 1832 das schon lockere Band,

5. Das Zeitalter Friedrichs des Großen, Deutschland in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. - S. 251

1902 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
251 schloß e i n Zollverein Preußen gegen Deutschland und das Ausland. Dabei ergab es sich als ein großer, durch die geogra- ^er ^ phische Gestaltung Preußens herbeigeführten Übelstand, daß wegen des Abstandes der westlichen von den östlichen Provinzen verein zwei verschiedene Zollgebiete nötig wurden, was natürlich unverhältnismäßige Kosten verursachte. Die preußische Regierung bot daher alles auf, um durch eine Zollvereinigung mit andern Staaten diese Lücke auszufüllen. Es gelang ihr, die beiden 5)essen dafür zu gewinnen (1828 und 1831). Gleichzeitig waren andere ähnliche Vereine in der Bildung begriffen, so ein süd deutscher zwischen Bayern, Württemberg, den beiden Hohen-zollern, so der „Mitteldeutsche Handelsverein" (Sachsen, Hannover, Braunschweig u. s. w.). Endlich trat 1834 der große preußisch-deutsche Zollverein ins Leben, der außer Preußen, deu anhaltinischen Ländern und den beiden Hessen, auch Sachsen, Bayern, Württemberg und die thüringschen Staaten in sich schloß, dem später auch Nassau, Baden, Frankfurt, Luxemburg und Bayern beitraten. Die Zollschranken zwischen diesen Ländern fielen; alle Erzeugnisse des einen Landes (mit alleiniger Ausnahme von Bier und Branntwein) gingen zollfrei nach allen anderen Ländern des Zollvereins. Nach außen bildeten diese verbundenen Länder ein gemeinsames Zollgebiet. Die von außen in dieses Gebiet eingehenden Waren wurden da, wo sie eingingen, versteuert und konnten dann ebenfalls frei im ganzen Zollverein zirkulieren. Die davon erhobenen Zölle flössen in eine gemeinsame Zolloereinskasse und wurden von dieser aus an die einzelnen Staaten nach der Bevölkerungszahl verteilt. Damit waren zwei ganz bedeutende wirtschaftliche Vorteile erreicht: Handelsfreiheit im Innern und eine einheitliche Handelspolitik nach außen. Der Zollverein war eine Macht und konnte als solche mit fremden Staaten viel leichter günstige Handelsverträge abschließen, als dies ein einzelner Staat, selbst Preußen, vermochte. Die Finanzen der so verbündeten Staaten gewannen ebenfalls bei dieser Vereinigung. Die Gesamteinnahme des Zollvereins vermehrte sich von 1834 bis 1842 von 36 auf 63 Millionen Mark, also im Verhältnis von 4 zu 7, während die Kopfzahl der Zollveceinsbevölkernng nur wie 4 zu 5 gestiegen war. Zugleich ergab sich aus dieser Steigerung der

6. Das Zeitalter Friedrichs des Großen, Deutschland in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. - S. 173

1902 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
bafs Preußen und Österreich, jenes über die Elbe, dieses über den Inn nach Osten geschoben wurden und beide von dem neuen Buude ausgeschieden blieben. Aus dem übrigen deutscheu Boden aber wurde eine Anzahl Mittelstaaten errichtet, groß genug, um sich im Innern ein festes Staatsbewußtsein zu erzeugen, aber nicht kräftig genug, um nach außen sich zu wahrer Selbständigkeit zu erheben — oder mit andern Worten, stark genug, um die Zerspaltung Deutschlands, und schwach genug, um die Oberhoheit Frankreichs zu verewigen. Zu diesen Zwecken wurden im Süden die königlichen Kronen von Bayern und Württemberg, die großherzoglichen von Baden, Hessen-Darm-stadt it. s. w., im Norden aber die Königreiche Westfalen und Sachsen sowie das Großherzogtum Berg geschaffen. Immerhin aber zeigte sich bei diesen Einrichtungen ein großer Unterschied zwischen dem Norden und dem Südeu. Es waren einheimische Fürsten, welche in Süddeutschland durch freiwilligen Anschluß an Napoleon zur Macht gelaugt waren. Ein großer Teil ihrer Unterthanen war altangestammte Bevölkerung, und die Einwohner der annektierten Zwergstaaten fanden durch den Wechsel ihre Lage selten verschlechtert, ost verbessert. Dabei ließ Napoleon, auf die Zuverlässigkeit seiner Basallen vertrauend, sie in ihrer innern Verwaltung nnbelästigt, wenn sie ihm die geforderte Truvpenmacht pünktlich stellten. Ihre Soldaten fochten dann gegen Preußen und Österreich und breiteten deu Stolz auf die Siege des Unüberwindlichen in weite Kreise der Heimat aus. So kam es, daß, wo im Lande Unzufriedenheit über Beamteuwillkür und Steuerdruck entstand, die Beschwerden darüber sich weniger gegen Napoleon als gegen die einheimische Regierung richteten. Im übrigen lebten Bürger und Bauern in den altgewohnten Sitten weiter; es entwickelte sich starke Sehnsucht nach liberaler Rechtssicherheit, aber sehr wenig Drang auf nationale Befreiung. Ganz anders in Norddeutschland westlich der Elbe. Mit Ausnahme einiger bedeutungsloser Kleinstaaten waren hier die einheimischen Fürsten verjagt und das Land die Kriegsbeute des fremden Eroberers geworden. In Westfalen und Berg herrschten bonapartische Prinzen; das linke Rheinufer, Oldenburg, ein Teil Hannovers, die Hansestädte verfielen unmittelbar der französischen Verwaltung. Eine Menge französischer Beamten, Offiziere und Besatzungen hielten das Land unter

7. Erster oder Elementar-Kursus - S. 47

1835 - Weilburg : Lanz
Allgemeine Einleitung. 47 wechselt dieselbe nicht selten bei einem und demselben Staate. Eroberungssucht mit Glück gepaart, darauf folgende Friedens- schlüsse und andere politische Verträge verändern die Grenzen und dadurch die Größe eines Staates. Die Größe wird ge- wöhnlich nach Quadratmeilen (Qmeil.) bestimmt. §. 132. Die Eintheilung eines Landes kann eine drei- fache sein: 1) eine geographische oder natürliche, wenn ein Staat aus festem Lande oder Inseln besteht, oder seine einzelnen Theile durch Gebirge und große Flüsse von einander geschieden, oder durch Klima, Boden und Bewohner verschie- den sind. So besteht Italien aus dem Festlande und den In- seln, Deutschland aus Süd- und Norddeutschland. — 2) Eine historische, wenn die Theile eines Staates nach der Zeitfolge, wo sie mit demselben vereinigt wurden, betrachtet werden. So besteht das jetzige Herzogthum Nassau aus den ältern Stamm- landen der Walram'schen Linie und den später hinzugekommenen Theilen der Erzstifte Mainz, Trier u. s. w. — 3) Eine politische, wenn die einzelnen Provinzen, Departements, Gouvernements, Kreise, Aemter u. s. w. eines Staates ange- geben werden. Diese Eintheilung ist die gewöhnlichste. — Nebenländer und Kolonien. §. 133. Die Wege und Mittel, die Anzahl der Ein- wohner oder die Volksmenge eines Staates zu bestimmen, sind verschieden. Die wirkliche Zählung ist zweifelsohne das sicherste, obgleich selbst diese keineswegs ein zuverläßiges Resultat liefert. Aus welchen Gründen? Volkszählungen bereits bei verschiedenen Völkern des Alterthums, z. B. Juden und Römern. — Die Anzahl der Häuser oder Feuerstel- len eines Ortes, Bezirkes u. s. w., vervielfacht mit dem Durch- schnitte der Menschenzahl in 10 — 20 Wohnungen, liefert ein Ergebniß, das sich der Wahrheit nähert; sowie auch die unge- fähre Bevölkerung eines Ortes durch die Geburts- oder Sterbelisten ermittelt werden kann. §. 134. Von wenigen Ländern und Staaten ist die Volks- menge mit einiger Zuverläßigkeit bekannt — um wie viel we- niger daher von der ganzen Erde. Man darf sich also nicht

8. Die deutschen Landschaften - S. 127

1896 - Trier : Lintz
Die schwäbisch-bayerische Hochebene. 127 und Gebräuche verwandelt sich bei vielen in Abscheu gegen alle Neuerungen, und das S t a m m e s b e w u s s t s e i n scheint zuweilen stärker als das allgemeine Vaterlandsgefühl zu sein. Die Bayern sind also im ganzen ein zwar schwer lenkbarer Volks- stamm, dem aber eine derbe, urwüchsige und gesunde Volkskraft innewohnt. 3. Die Betrachtung der staatlichen Verhält- nisse in der Landschaft. a. Die staatliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Gebiete. Der g r ö s s t e Teil der schwäbisch - bayerischen Hochebene gehört dem Staate Bayern an. Die in der Landschaft gelegenen Gebiete des bayerischen Staates sind dessen Stammlande. Bayern bildete früher eines der selbständi- gen dèutscben Herzogtümer. Einen bayerischen Herzog nennt die Geschichte zuerst im Jahre 554. Er stammte aus dem Hause der Agilof in g er, das bis zum Jahre 788 die Herzogswürde bekleidete. In den folgenden Jahr- hunderten wechselte diese unter verschiedenen Häusern, bis sie im Jahre 1180 vom Kaiser Friedrich Barbarossa dem Wittelsbacher Hause verliehen wurde. Das Herzogtum bestand damals aus den vier Gebieten Ober bayer n, Niederbayern. Ob er pfalz und Bheinpfalz. Das letztere Gebiet liegt ausserhalb des Piahmens der Landschaft. Im Jahre 1310 wurden durch eine Teilung die pfälzischen Gebiete abgetrennt. Doch wurde die Oberpfalz wieder 1623 mit dem Mutterlande dauernd vereinigt. Die Bheinpfalz bestand dagegen als ein besonderer deutscher Staat weiter und bildete eins der sieben Kurfürstentümer. Auch das S t am m 1 and B aye r n erhielt später die Kurwürde. Als im Jahre 1777 in diesem die Herrscherlinie ausstarb, gelangte die pfälzische Linie auch dort zur Thronfolge, so class jetzt wieder alle ursprünglichen Gebietsteile vereinigt waren. Durch den A n sc h 1 u s s an Napoleon zu Anfang dieses Jahrhunderts erlangte Bayern die Königs- würde und sicherte sich auch bedeute ndegebietsvergrösserungen. Den damals angenommenen Umfang hat es, geringe Grenzveränderungen ausser Acht gelassen, bis zur Gegenwart behalten. Bayern besteht also aus dem grössern Hauptlande im Osten und aus dem kleinern Nebenlande, der Rheinpfalz, im Westen. Die Grenzländer des Hauptlandes sind im Norden Preussen, die th ü r in g i s c h e n S t a a t en undsachsen, im Osten Oesterreich, im Süden ebenfalls Oesterreich und im Westen Württemberg, Baden und Hessen. Der ganze bayerische Staat hat eine Grösse von 75 864,7 qkm und zählt 5594982 E. Von der Bevölkerung sind mehr als 2/s katholisch und nicht ganz 1ls evangelisch. Ausser Bayern haben von den deutschen Staaten noch Tvürt-

9. Die deutschen Landschaften - S. 253

1896 - Trier : Lintz
Das hessische und Weser-Bergland. 253 Freiheit und Selbständigkeit und seinen von den Vätern übererbten Götterglauben im Kampfe mit den Franken erst nach Zertrümmerung seiner ganzen Volkskraft aufgab, so hält auch jeder einzelne Sachse mit grosser Zähigkeit an seinen Rechten, an über liefert en Anschauungen, Sitten und Gebräuchen fest. Die Stammeseigenschaften konnten §ich umso reiner erhalten, als auch in der Beschäftigung und in der Lebensweise der Bevöl- kerung sich wenig änderte; diese ist wie die hessische eine vor- wiegend ackerbautreibende und in ländlichen Wohnsitzen lebende geblieben. Weil der Sachse Neuerungen weniger leicht zugänglich ist als der Franke, ist er auch im Verkehr verschlossener als dieser. 3. Bie Betrachtung der staatlichen Verhält- nisse in der Landschaft. a. Die staatliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Gebiete. Den Hauptanteil an der Landschaft hat Preussen, von wel- chem 2 Provinzen, Westfalen und H e s s en - N a s s au, in ihrem Rahmen liegen. Ausserdem sind in ihr mehrere kleinere deutsche Staaten gelegen, nämlich W a 1 d e c k, Lippe - Detmold und S c h a il m b u r g - L i p p e. Ferner greifen Teile vom Grossherzog- tum Hessen (s. S. 172), von Braun schwei g (s. Tiefl. d. und. Weser) und von der preussischen Provinz Hannover in die Land- schaft hinein. Die Provinz Westfalen wird im Norden von der Provinz Hannover, im Osten von Schaumburg-Lippe, Hannover, B r a un s eh w e i g, Hessen-Nassau und Wal deck, im Süden von H ess en-Na ssa u und der R h einprovin z , im Westen von der Rheinprovinz und Holland begrenzt. Ihre Grösse be- trägt 20 206,5 qkm, ihre Einwohnerzahl 2428 661 (auf 1 qkm 120,2 F.), wovon auf die Protestanten etwas mehr, auf die Katholiken etwas weniger als die Hälfte entfällt. Die Provinz Westfalen wurde wie die Rheinprovinz im Jahre 1815 durch Beschluss des Wiener Kongresses in ihrem jetzigen Umfange mit Preussen vereinigt. Die ältesten preussischen Besitz ungen in Westfalen waren die Gebiete Mark (mit Soest) und Ravensberg (mit Bielefeld), die im Jahre 1614 nebst dem rheinischen Gebiete Kleve als Erbanteil der jiilich- klevischen Besitzungen an Brandenburg fielen. Beim Friedensschlüsse des dreissig- jährigen Krieges wurde dem Grossen Kurfürsten das Bistum Minden zuge- sprochen, und im 1707 erwarb der erste preussische König Friedrich I. durch Kauf die Grafschaft Tecklenburg. Paderborn kam im Jahre I 803 vorüber- gehend an Preussen. Alle seine westfälischen Besitzungen verlor dieses aber bald darauf an den französischen Kaiser Napoleon, der die westliche Hälfte der jetzigen Provinz mit Fr a nk r ei ch, die östliche dagegen mit dem neugebildeten Königreiche Westfalen vereinigte. Im Jahre 1815 erhielt Preussen nicht bloss seine frühern Gebiete zurück, sondern kam auch in den Besitz des ganzen Bistums Münster, des Herzogtums Westfalen, des Für sten turn's Siegen, und anderer kleinerer Gebiete. Seine letzte Erwer-

10. Geographie für Lyceen, Gymnasien, Mittelschulen und zum Privatunterrichte - S. 326

1837 - Heidelberg : Winter
326 Politische Geographie. deutsche Hoheit, von der sich seine freiheitsliebenden Bürger 4370 loskauften und bis zum Einzug der Franzosen in Italien un- abhängig blieben. Im Jahr 1805 wurde es dann als Fürsten- thnm mit Piombino vereinigt und 1815 als Herzogthum der Infantin Maria Louise von Spanien, der Wittwe des ehemaligen Königs von Etrurien, verliehen. Herzog: Carl seit 1824. 6. Das Grcß-Herzogthum Toscana ans dem alten Tnscien, welches ein eigenes Herzogthum der Longobardischen Könige war, entstanden, wurde unter Karl d. Gr. fränkische Provinz und kam später an Kaiser Friedrich I. Aber die meisten seiner blühenden Städte suchten die fremde Herrschaft abzuwerfen und nahmen republikanische Verfassungen an, bis im 15ten Jahrhundert die Familie der Medici zur Negierung gelangte und in Florenz durch Cultur und Kunst ein herrliches Zeitalter hervorrief. Im Jahr 1569 wurde das Land durch Cosinus I. zum Großherzvgthum erhoben und kam nach dem Tode des lezten Mediceers an das Haus Oestreich, bis es von Napoleon erobert, als Königreich Etrurien dem Erbprinzen von Parma übergeben, 1808 aber zur französischen Provinz gemacht wurde. — Toscana erhielt 1814 seinen ehemaligen Regenten, den Erzherzog Ferdinand Iii. wie- der, und wurde 1815 in der Acte des Wiener Congresses durch das Fürstenthum Piombino, die Insel Elba und einige kleinere von ihm umschlossenen Bezirke vergrößert. Seit 1824 ist Leo- pold 1l. Großherzog von Toscana. 7. Der Kirchenstaat entstand (754) aus einer Schenkung an Land, welche Pipin der Kleine nach Besiegung der Longv- barden dem Bischof Stephan Ii. von Rom machte, und Karl der Große (774) bestätigte. Von diesem kleinen Gebiete aus verbreitete sich durch die es beherrschenden Päbste in den fol- genden Jahrhunderten zum zweiten Male eine Universalmo- narchie über beinahe alle europäischen Staaten, die, wenn gleich geistiger Natur, dennoch nicht minder mächtig und ge- waltig, ja sogar größer war, als einstens die Römische, bis sie besonders seit dem 15ten Jahrhundert zu sinken begann und ihre Gewalt so verlor, daß Napoleon 1809 den Kirchenstaat selbst auflöste, und erst das Jahr 1814 ihn in die Hände seiner frü- heren Besitzer wieder zurückgab. Pabst Gregor Xvi. beherrscht seit 1851 den Kirchenstaat. 8. Die Republik San Marino, aus der Niederlassung ei- nes Einsiedlers Marinus im 6tcn Jahrhundert entstanden und durch ihn zu einem kleinen Staate geordnet. 9. Das Königreich beider Sicilien wurde als solches von dem Herzog Roger von Apulien im Anfang des 12ten Jahr- hunderts aus seinen früheren Besitzungen und Eroberungen ge- gründet, dessen Stamm aber bald erlosch, wodurch das Reich unter deutsche Herrschaft kam. Doch nach dem Tode Kaiser Kon- rads Iv. (1254) wurde durch den Pabst das Land dem Prinzen Carl von Anjou verliehen, dessen Nachkommen sich jedoch nur in Neapel behaupten konnten, während Sicilien sich unter die
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